
Die AfD hat jedoch ein anderes Ziel. Neben dem Provozieren von gesellschaftlicher Verunsicherung suggeriert die Anfrage eine automatische und generelle Verbindung zwischen Straftaten von Einzelnen, psychischer Erkrankung und Menschen auf der Flucht. Geflüchtete Menschen, die traumatisiert oder psychisch krank sind, werden damit unter einen Generalverdacht als Straftäter und Verbrecher gestellt. Das ist unerträglich und verletzt alle Regeln von Anstand, Sachlichkeit und politischer Meinungsbildung auf Basis der Grund- und Menschenrechte.
Die Anfrage erinnert an die unsägliche Anfrage der AfD im vergangenen Jahr, in der ein Bezug zwischen Inzucht, Migration und Behinderung hergestellt wurde.
Als Verbände der Zivilgesellschaft positionieren wir uns erneut und sehr entschieden gegen jegliche Diskriminierung, Ausgrenzung und Bedrohung von geflüchteten Menschen und Menschen mit Behinderung und psychischer Erkrankung. Wir rufen die Bevölkerung auf, wachsam zu sein und nicht zuzulassen, dass bestimmte Gesellschaftsgruppen unter einen Generalverdacht gestellt werden.
