Interner Meldekanal nach dem HinSchG

Hier dürfen Sie als Mitarbeiter*in Missstände, Rechtsverstöße oder Ähnliches an das eigene Unternehmen melden, ohne arbeitsrechtliche Sanktionen fürchten zu müssen. Die Bearbeitung erfolgt vertraulich.

Was möchten Sie melden?

Was ist wann wie passiert?
Wer hat wann was wo beobachtet?
Welche Personen sind beteiligt?

Was passiert mit Ihrer Meldung?

Sie erhalten innerhalb von sieben Tagen eine Eingangsbestätigung. Derweil prüfen wir den von Ihnen gemeldeten Verstoß auf Stichhaltigkeit und ob dieser in den sachlichen Anwendungsbereich des HinSchG fällt. Innerhalb von drei Monaten nach Eingang Ihrer Eingabe erhalten Sie eine Rückmeldung. Die Aufbewahrungsfrist der Dokumentation auf der Grundlage Ihrer Eingabe beträgt bis zu zwei Jahre. Die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten erfolgt unter der Beachtung der geltenden Vorschriften der DS-GVO und des BDSG.

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